Verhaltenskodex für Geschäftspartner

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1. Präambel

Delivery Hero hat sich zu einem verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln verpflichtet, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise, wie wir einkaufen und mit wem wir zusammenarbeiten. Die Auswahl und Bewertung unserer Geschäftspartner erfolgt nicht ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien.

2. Geltungsbereich

Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Delivery-Hero-Gruppe gilt für die Delivery Hero SE und ihre unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (im Folgenden „DH-Gruppe“, „DH“, „Delivery Hero“, „Unternehmen“ oder „wir“ genannt) und ist für alle unsere Geschäftspartner gleichermaßen verbindlich.

Für die DH-Gruppe gilt jede (natürliche oder juristische) Person als Geschäftspartner, die von Delivery Hero mit der Bereitstellung und Beschaffung von Dienstleistungen oder Waren beauftragt wird.

Ein Vertrag zwischen Delivery Hero und Geschäftspartner kommt zustande, wenn die Absichtserklärungen der vertragschließenden Parteien übereinstimmen. Umgekehrt endet das Vertragsverhältnis mit Geschäftspartnern, wenn alle Kriterien für die Beendigung des Vertrages erfüllt sind.

Unsere Geschäftspartner und deren Mitarbeiter*innen haben die Einhaltung unseres Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Third Party Code of Conduct; TPCoC) sicherzustellen und dessen Leitprinzipien jederzeit zu befolgen. Von unseren Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie die Beachtung der in diesem Dokument festgehaltenen Leitprinzipien entlang ihrer Lieferkette fördern und vorantreiben.

3. Leitprinzipien

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Delivery Hero und Geschäftspartnern sind unter Einhaltung der geltenden Gesetze und internen Richtlinien sowie unter Wahrung der nachfolgenden Leitprinzipien von Delivery Hero zu gestalten.

    • Menschenrechte und Arbeitsnormen
      • In unseren Leitprinzipien haben wir uns zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG vom 16. Juli 2021) verpflichtet.

        Nach dem deutschen Lieferkettengesetz ist ein menschenrechtliches Risiko ein Zustand, bei dem aufgrund tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen eines der nachfolgenden Verbote droht:

        • Kinderarbeit (unter 15 Jahren)
        • Schlimmste Formen der Kinderarbeit (Sklaverei, Zwangs- oder Pflichtrekrutierung für den Einsatz in bewaffneten Konflikten, Prostitution, Drogenhandel, Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit)
        • Zwangs- oder Pflichtarbeit
        • Sklaverei
        • Missachtung des Arbeitsschutzes (einschließlich der Sicherheit am Arbeitsplatz)
        • Missachtung der Koalitionsfreiheit (keine Gewerkschaften, keine Streiks)
        • Ungleichbehandlung von Beschäftigten
        • Vorenthaltung des Mindestlohns
        • Kein Zugang zu Grundnahrungsmitteln/Trinkwasser
        • Widerrechtliche Zwangsräumung
        • Verletzung einer geschützten Rechtsposition
      • Darüber hinaus untersagen die Leitprinzipien von Delivery Hero jede Form von Belästigung und Diskriminierung.

    • Auswirkungen auf die Umwelt
      • Delivery Hero setzt sich aktiv für den Schutz der Umwelt und den Kampf gegen den Klimawandel ein. Wir möchten mit Organisationen zusammenarbeiten, die diese Ziele teilen und sie in ihren Aktivitäten unterstützen.

        Sollten bei Aktivitäten von Geschäftspartnern Chemikalien oder andere umweltgefährdende Materialien zum Einsatz kommen, erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass folgende zusätzliche Anforderungen erfüllt werden:

        • Gewährleistung eines wirksamen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems.
        • Vorausschauende Identifizierung, Reduzierung und Prävention von Risiken für die Umwelt und den Menschen.
        • Identifizierung, Sicherheit, Handhabung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung von Chemikalien oder anderer umweltgefährdender Materialien auf der Grundlage sicherer Praktiken
        • Sicherstellung von Notfall- und Krisenplänen bei Unfällen und Zwischenfällen.
        • Einhaltung folgender UN-Konventionen:
          • das Minamata-Übereinkommen zur Beseitigung, Reduzierung und Steuerung der mit der Herstellung und Entsorgung von quecksilberhaltigen Produkten verbundenen Risiken
          • das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe zur Beseitigung, Reduzierung und Steuerung der mit der Herstellung und Verwendung bestimmter persistenter organischer Schadstoffe verbundenen Risiken
          • das Basler Übereinkommen zur Beseitigung, Reduzierung und Steuerung der mit der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle verbundenen Risiken
    • Geschäftsethik
      1. Bekämpfung von Bestechung und Korruption
        • Delivery Hero duldet keine Form von Bestechung oder Korruption. Es ist unseren Geschäftspartnern daher untersagt, Kunden, Dritten, Beauftragten, Vertretern oder anderen Personen rechtswidrige Vorteile zu gewähren oder rechtswidrige Geldzahlungen von ihnen anzunehmen. Das Annehmen und/oder Versprechen von Geldzahlungen oder Wertgegenständen, die unmittelbar oder mittelbar der unzulässigen Beeinflussung oder der Erlangung eines unzulässigen Vorteils dienen, ist streng verboten.

          Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie angemessene interne Prozesse zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption jeglicher Art eingerichtet haben.

      2. Sanktionen
        • Wirtschaftssanktionen sind Maßnahmen, die von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union oder von Ländern wie den Vereinigten Staaten oder dem Vereinigten Königreich ergriffen werden, um bestimmte Handels- oder Rechtsgeschäfte aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen einzuschränken oder zu verbieten. Sanktionen können umfassend sein, wie z.B. Handelsverbote für bestimmte Länder, Gebiete oder Regionen, oder sie können gezielt sein, wie z.B. das Blockieren von Transaktionen durch und mit bestimmten Unternehmen, Organisationen oder Personen.

          Delivery Hero hat sich verpflichtet, Geschäftsbeziehungen zu unterhalten und Maßnahmen umzusetzen, die mit den geltenden Wirtschafts- und Handelssanktionen in Einklang stehen.

          Geschäftspartner haben ihr unternehmerisches Handeln dahingehend auszurichten, dass die oben angegebenen Wirtschaftssanktionen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit DH befolgt werden. Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie über ein angemessenes Compliance-System verfügen, um Verstöße gegen bestehende Sanktionsvorschriften zu verhindern.

      3. Interessenkonflikte
        • Ein Interessenkonflikt besteht immer dann, wenn konkurrierende Loyalitäten jemand dazu veranlassen, sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen. Geschäftspartner sind angehalten, angemessene Schritte zu unternehmen, um bestehende oder scheinbare Interessenkonflikte im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Delivery Hero zu vermeiden.

          Geschäftspartner dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zu Beschäftigten von Delivery Hero unterhalten, die einen realen oder möglichen Interessenkonflikt für die DH-Gruppe oder ihre Beschäftigten auslösen können.

          Die Geschäftspartner sind sich darüber im Klaren, dass ein Interessenkonflikt immer dann entsteht, wenn grundlegende persönliche Interessen des/der Beschäftigten von Delivery Hero mit den Verantwortlichkeiten seiner/ihrer Position bei dem Unternehmen unvereinbar sind.

          Geschäftspartner sind verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu beseitigen. Schon der Anschein eines Interessenkonflikts kann der DH-Gruppe und ihren Geschäftspartnern schaden. Mögliche Interessenkonflikte sind von Geschäftspartnern unverzüglich offenzulegen und vorab von der Geschäftsführung von Delivery Hero zu genehmigen.

    • Kartellrecht

      Von allen Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie ihre Aktivitäten im Einklang mit den geltenden kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen ausüben. Das Kartell- und Wettbewerbsrecht soll den freien und lauteren Wettbewerb fördern und schützen.

      Nach dem Kartell- und Wettbewerbsrecht sind insbesondere folgende Praktiken verboten:

      • Vereinbarungen, Abreden (einschließlich informeller Absprachen wie mündliche „Gentlemen's Agreements“) oder der Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen zwischen bestehenden oder potenziellen Mitbewerbern, die den Wettbewerb untereinander einschränken, wie z.B. Preisabsprachen, Angebotsabsprachen, Aufteilung von Kunden oder Vertriebsgebieten, oder Vereinbarungen, keine Geschäftsbeziehungen mit Dritten einzugehen, und
      • andere Praktiken wie überhöhte Preise, „Kopplungs-/Bündelung Verträge" (in denen der Verkauf eines Produkts an den Kauf oder Verkauf eines anderen Produkts geknüpft ist) oder die Anwendung von Geschäftsbedingungen, die den Wettbewerb in unzumutbarer Weise beeinflussen (z.B. wenn dadurch Mitbewerber in unzulässiger Weise ausgeschlossen oder andere Personen ausgebeutet werden).
    • Schutz des geistigen Eigentums und des Firmenvermögens

      Geschäftspartner erwerben keine Rechte am geistigen Eigentum und Firmenvermögen von Delivery Hero. Geschäftspartner sind verpflichtet, das geistige Eigentum und das Firmenvermögen von Delivery Hero zu schützen und anzuerkennen. Jede Nutzung des geistigen Eigentums und des Firmenvermögens von Delivery Hero durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung durch Delivery Hero. Geschäftspartner sind nicht berechtigt, das geistige Eigentum und das Firmenvermögen von Delivery Hero anzufechten oder in Frage zu stellen und Maßnahmen zu ergreifen, die Rechte an dem geistigen Eigentum oder dem Firmenvermögen beschädigen oder beeinträchtigen können oder damit unvereinbar sind.

      Jede Offenlegung durch Geschäftspartner gegenüber anderen betriebsfremden Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Delivery Hero. Subunternehmen von Geschäftspartnern sind von diesen dahingehend zu belehren.

    • Datenschutz und Datensicherheit

      Geschäftspartner sind verpflichtet, vollständige und korrekte Informationen bereitzustellen, um den von Delivery Hero durchgeführten Prüfungsprozess (Due Diligence) für Geschäftspartner zur Gewährleistung von Datensicherheit und Datenschutz zu unterstützen und die geltenden Gesetze und Verordnungen in dem Land oder den Ländern, in dem oder denen sie ihrer geschäftlichen Tätigkeit nachgehen, zu befolgen.

      Geschäftspartner haben personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen, die von Delivery Hero im Laufe ihrer Geschäftsbeziehung mit Delivery Hero bereitgestellt werden („Informationen“), zu verarbeiten und vor unbefugtem Zugriff, unrechtmäßiger Nutzung, Weitergabe, Verlust, Veränderung, Beschädigung und Zerstörung und schützen.

      Von Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie Sicherheitskontrollen durchführen, die den Anforderungen von Delivery Hero entsprechen, um die Informationen einschließlich physischer oder digitaler Güter zu erhalten und zu schützen. Geschäftspartnern obliegt es, die technischen und organisatorischen Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand zu halten und deren Durchführung in regelmäßigen Abständen zu bestätigen.

      Geschäftspartner haben Delivery Hero über jede mutmaßliche oder konkrete Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen in Kenntnis zu setzen. Bei Untersuchungen im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen oder der Verletzung von Informationspflichten sind Geschäftspartner gegenüber Delivery Hero zur Mitwirkung verpflichtet.

      Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt von den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, dass sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit allen Personen abschließen, die als Auftragsverarbeiter tätig sind und personenbezogene Daten auf Weisung von Delivery Hero SE als dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten. Unabhängig davon, ob es sich um einen E-Mail-Client, einen Cloud-Speicherdienst oder eine Website-Analysesoftware handelt, muss mit jedem dieser Dienste ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.

      Handeln Geschäftspartner als Auftragsverarbeiter im Auftrag anderer Unternehmen der DH-Gruppe, gelten für sie die Bestimmungen der DSGVO, wenn sie entweder im Gebiet des EWR ansässig sind oder unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn sie nicht im Gebiet des EWR ansässig sind. Geschäftspartner werden die Einschätzung von Delivery Hero, ob sie in den Geltungsbereich der DSGVO fallen oder nicht, akzeptieren.

      Sollten Geschäftspartner nicht im EWR ansässig sein oder personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR übermitteln, erwarten wir von ihnen, dass sie ein angemessenes Schutzniveau für die Grundrechte von Personen (Betroffene) gewährleisten. Bei internationalen Datenübermittlungen erwartet Delivery Hero angemessene Sicherheitsvorkehrungen, um den unbefugten Zugriff insbesondere durch staatliche Stellen zu verhindern.

      Daher können internationale Datenübermittlungen nur stattfinden, wenn Geschäftspartner eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt haben:

      • Sie sind in einem Land auf der ‘Whitelist’ ansässig (Andorra, Argentinien, Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, Isle of Man, Kanada (Handelsunternehmen), Japan, Jersey, Neuseeland, Schweiz, Südkorea und Uruguay).
      • Sie haben die von der EU-Kommission zertifizierten Standardvertragsklauseln (SCC) unterzeichnet.
      • Sie verfügen über verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules; BCR) als Mechanismus für internationale Datenübermittlungen. 
    •  In Fällen internationaler Datenübertragung wird der Lieferant Delivery Hero zudem bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) oder Datentransfer-Folgenabschätzung (TIA) unterstützen, die erforderlich sind, damit die DH-Gruppe ihren Pflichten aus der DSGVO nachkommen kann, stets über ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu verfügen.
  1.  7. Lebensmittelsicherheit

    Lebensmittel, Lebensmittelkontaktmaterialien sowie Geräte und Maschinen, die für Lebensmittel verwendet werden, müssen in Übereinstimmung mit einschlägigen nationalen und internationalen gesetzlichen und behördlichen Auflagen entsprechend den Einheitlichen Standards für Lebensmittelsicherheit des Codex Alimentarius behandelt werden.

    Geschäftspartner müssen die einschlägigen religiösen Anforderungen (z.B. Halal oder Koscher) erfüllen, sofern dies erforderlich ist. Sie müssen über eine gültige Zertifizierung durch eine akkreditierte, anerkannte und glaubwürdige Zertifizierungsstelle verfügen.

    Es ist wichtig, dass Lieferanten (d.h. Radfahrer, Autofahrer, Fußgänger) bei der Auslieferung von Lebensmitteln die höchsten Hygienestandards einhalten. Die Lieferanten sollten nach den einschlägigen Gesetzen zur Lebensmittelsicherheit und Hygienevorschriften handeln, um sicherzustellen, dass die an die Kunden gelieferten Lebensmittel unbedenklich und hygienisch einwandfrei sind.

    Bei schwerwiegenden Problemen mit der Lebensmittelsicherheit, bei Krankheitsausbrüchen und Rechtsverletzungen oder wenn die Lebensmittelsicherheit oder einschlägige Zertifizierungen ausgesetzt, entzogen oder abgelaufen sind, haben Geschäftspartner unverzüglich ihre örtliche, regionale oder zentrale Kontaktstelle für Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement beim zuständigen DH-Unternehmen zu benachrichtigen.

4. Meldung von Zuwiderhandlungen

Wir erwarten von allen Geschäftspartnern, dass sie verdächtige Handlungen oder Vergehen gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner unverzüglich melden. Hierzu stehen ihnen die folgenden drei Optionen zur Verfügung:

Die Einhaltung des vorliegenden TPCoC ist von zentraler Bedeutung für Delivery Hero.

5. Folgen der Zuwiderhandlungen

Besteht der Verdacht einer Zuwiderhandlung oder eines Vergehens gegen die im Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgehaltenen Leitregeln, behält sich DH das Recht vor, die Geschäftspartner neu zu bewerten.

Sollte DH nach der Neubewertung einen konkreten oder möglichen Fall einer unmittelbaren oder mittelbaren Zuwiderhandlung gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner durch einen Geschäftspartner feststellen, ist DH ohne Einschränkungen dazu berechtigt, den Vertrag zwischen DH und dem Geschäftspartner nach eigenem Ermessen unangekündigt oder unaufgefordert aufzulösen oder zu beenden.

Delivery Hero geht entschieden gegen derartige Vergehen vor und möchte nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden.